gesellschaftliche Gerichte

gesellschaftliche Gerichte
gesellschaftliche Gerichte,
 
in der DDR die seit der Verfassung vom 6. 10. 1968 (Art. 92) neben den staatlichen Gerichten als Gerichte in das Rechtspflegesystem eingegliederten Laiengerichte in Form von Konflikt- und Schiedskommissionen, die seit 1953 mit zunehmenden Kompetenzen zunächst als gesellschaftliche Rechtspflegeorgane entwickelt worden waren. Zuständigkeit, Verfahrensregeln und Bildung durch Wahlen ergaben sich aus dem Gesammelten über die gesellschaftlichen Gerichte vom 25. 3. 1982, der Konfliktkommissions- und der Schiedskommissionsordnung jeweils vom 12. 3. 1982. Die weitgehend in Händen der Gewerkschaften liegenden, in den Betrieben und Einrichtungen gebildeten Konfliktkommissionen übten ihre Rechtsprechung v. a. auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aus, für das sie noch vor dem Anrufen des Kreisgerichts zuständig waren. Darüber hinaus waren sie, wie auch die Schiedskommissionen in den Städten und Gemeinden, für die Beratung und Entscheidung einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 1 000 Mark, für Schulpflichtverletzungen sowie auf der Grundlage einer Übergabeverfügung für Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten und geringfügige Vergehen zuständig. Die Beratungen waren öffentlich. Die kollektive Entscheidung (mindestens 4 Mitglieder) in Form der Feststellung eines Anspruchs, der Bestätigung einer Einigung oder bei Ahndung einer festgestellten Rechtsverletzung in Form einer geringen Geldbuße oder Rüge war verbindlich und konnte erforderlichenfalls durch das Kreisgericht für vollstreckbar erklärt werden. Gegen die Entscheidungen war der Einspruch beim Kreisgericht möglich, das endgültig entschied beziehungsweise in Zivil- und Arbeitsrechtssachen den Einspruch als Klage (erste Instanz) zu behandeln hatte. Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands endete die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte. Einige der von ihnen erfassten Gegenstände können schiedsgerichtlich geklärt werden. (Schiedsgerichtsbarkeit)

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • DDR-Justiz — Die sozialistische Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Geiste der marxistisch leninistischen Rechtstheorie weniger als Kontrollorgan staatlichen Handelns, als vielmehr als Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Gericht — Tribunal; Strafgericht; Justizgebäude; Gerichtshof; Essen; Mahl; Mahlzeit; Speise * * * 1Ge|richt [gə rɪçt], das; [e]s, e: öffentliche Institution, die Verstöße gegen die Gesetze bestraft und Streitigkeiten schlichtet …   Universal-Lexikon

  • DDR-Recht — Die sozialistische Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde von der Sozialistischen Einheitspartei (SED) stets wachsam und misstrauisch als eher lästiges bürgerliches Relikt betrachtet, das die uneingeschränkte Machtausübung der SED nur …   Deutsch Wikipedia

  • Politics of East Germany — The German Democratic Republic (GDR; German: Deutsche Demokratische Republik, or DDR, commonly known in English as East Germany) was created as a socialist republic on 7 October 1949 and began to institute a government based on that of the Soviet …   Wikipedia

  • Konfliktkommissionen — Konflịktkommissionen,   gesellschaftliche Gerichte …   Universal-Lexikon

  • Franz Exner — (* 9. August 1881 in Wien; † 1. Oktober 1947 in München) war ein österreichisch deutscher Kriminologe und Strafrechtler. Er zählte neben Edmund Mezger, Hans von Hentig und …   Deutsch Wikipedia

  • DDR — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

  • German Democratic Republic — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

  • SED-Diktatur — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

  • SED-Staat — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”